Ich hatte dieses Bitterkraft von meinem Heilpraktiker empfohlen bekommen. Habe es mir besorgt und es für sehr gut empfunden. Es entlastet vor allem die Verdauungsorgane und soll sogar bei der Gewichtsreduzierung hilfreich sein. Da ich keine Diät gemacht habe, kann ich das nicht bestätigen.
Man fühlt sich nach ein paar Tagen nach der Einnahme von Bitterkraft innerlich viel leichter. *
"Bitter im Mund, Magen-Darm gesund"
! Krankheiten haben oft im Darm ihren Ursprung. Soweit die Medizinerkenntnisse. Die Darmflora dankt es.
! Bittertropfen gegen Zuckersucht. Wenige Tropfen zB.Bitterkraft bremsen Heißhunger auf Süsses.
! Vielen Gemüsesorten wurden in den letzten Jahren die Bitterstoffanteile weggezüchtet, leider. zB. Rosenkohl, Chicorée.. *
1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.
2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.