2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
In 10 g Streukügelchen sind verarbeitet:
Atropa bella-donna Dil. D5 5 mg
Bryonia Dil. D3 5 mg
Cetraria islandica Dil. D3 5 mg
Drosera Dil. D3 5 mg
Psychotria ipecacuanha Dil. D3 10 mg
Sonstige Bestandteile:
siehe 6.1.
3. Darreichungsform
Streukügelchen
4. Klinische Angaben
4.1 Anwendungsgebiete
Die Anwendungsgebiete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern. Dazu gehört: Besserung der Beschwerden bei Entzündungen der Atemwege.
4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Soweit nicht anders verordnet:
Siehe Tabelle
Altersgruppe | Akutdosierung: Alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich | Dosierung bei länger an- dauernden Verlaufsformen: 1- bis 3-mal täglich |
Säuglinge ab 6 Monaten nach Rücksprache mit einem Arzt | je 1 – 2 Globuli (maximal 10 Globuli/Tag) | je 1 – 2 Globuli (maximal 5 Globuli/Tag) |
Kleinkinder zwischen dem 1. und 6. Lebensjahr nach Rücksprache mit einem Arzt | je 2 – 3 Globuli (maximal 15 Globuli/Tag) | je 2 – 3 Globuli (maximal 8 Globuli/Tag) |
Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr | je 3 – 4 Globuli (maximal 20 Globuli/Tag) | je 3 – 4 Globuli (maximal 10 Globuli/Tag) |
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene | je 5 Globuli (maximal 30 Globuli/Tag) | je 5 Globuli (maximal 15 Globuli/Tag) |
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Bei Fragen zur Klärung der Anwendung sollte ein Arzt oder Apotheker konsultiert werden.
Für die Akutdosierung gilt: Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Konsultation eines Arztes erfolgen. Dieses Arzneimittel sollte mit zeitlichem Abstand zu den Mahlzeiten eingenommen werden.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.
4.3 Gegenanzeigen
Darf nicht angewendet werden bei Allergie gegen einen der Wirkstoffe oder die sonstigen Bestandteile.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Dieses Arzneimittel enthält Saccharose. Bei Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern sollte vor Anwendung ein Arzt konsultiert werden.
Bei Gesichtsschwellungen, Atemnot, Fieber über 38 °C, starken Kopfschmerzen, eitrigem oder blutigem Auswurf, sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt konsultiert werden.
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Säuglingen unter 6 Monaten liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Säuglingen unter 6 Monaten nicht angewendet werden.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Es sollte ein Arzt oder Apotheker informiert werden, wenn andere Arzneimittel angewendet werden, kürzlich andere Arzneimittel angewendet wurden oder beabsichtigt wird, andere Arzneimittel anzuwenden.
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
In Schwangerschaft und Stillzeit soll vor Anwendung ein Arzt konsultiert werden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen.
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen sind bisher nicht bekannt geworden.
4.8 Nebenwirkungen
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeiten zugrunde gelegt:
Sehr | häufig (≥ 1/10) |
Häufig | (≥ 1/100 – < 1/10) |
Gelegentlich | (≥ 1/1000 – < 1/100) |
Selten | (≥ 1/10.000 – < 1/1000) |
Sehr selten | (< 1/10.000) |
Nicht bekannt | (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar) |
Kann wie alle Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Hinweis: Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und ein Arzt konsultiert werden.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen.
4.9 Überdosierung
Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.
5. Pharmakologische Eigenschaften
Entfällt.
Pharmakotherapeutische Gruppe:
ATC-Code: R05FH20
6. Pharmazeutische Angaben
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Saccharose
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
5 Jahre
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Keine. Nach Anbruch ist das Arzneimittel noch 6 Monate haltbar.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
2,0 g Streukügelchen im Dosierspender aus Kunststoff
7. Inhaber der Zulassung
Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Straße 2-4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 501-00
E-Mail: info@heel.de
8. Zulassungsnummer
6152951.00.00
9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung
24.10.2005
10. Stand der Information
November 2022
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig
5. Pharmakologische Eigenschaften
Entfällt.
Pharmakotherapeutische Gruppe:
ATC-Code: R05FH20
6. Pharmazeutische Angaben
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Saccharose
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
5 Jahre
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Keine. Nach Anbruch ist das Arzneimittel noch 6 Monate haltbar.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
2,0 g Streukügelchen im Dosierspender aus Kunststoff
7. Inhaber der Zulassung
Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Straße 2-4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 501-00
E-Mail: info@heel.de
8. Zulassungsnummer
6152951.00.00
9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung
24.10.2005
10. Stand der Information
November 2022
11. Verkaufsabgrenzung
Apothekenpflichtig