Dermasence Mycolex Fußschaum!
Ich gebe es schon offen zu, ich bin schon einbisschen Fußfetischist. Ich will, dass meine Füße zu jeder Jahreszeit top gepflegt sind. Das ist manchmal garnicht so einfach, weil ich den ganzen Tag auf den Beinen bin und schon sehr strapaziert werden.
Ich habe Probleme mit Hornhaut und Hautrissen, der praktische Schaum aus der Dose von Dermasence ist ein Hautbarriereverstärker und Feuchtigkeitsspender.
Phantastisch finde ich, man kann sofort nach der Anwendung Strümpfe/Socken anziehen. Sogar gleich danach barfuß laufen auf den Fliesen kein Problem. Er zieht wirklich sehr schnell ein und sparsam ist er auch noch.
Die natürlichen Inhaltsstoffe mit Urea/Glycerin/Allantoin und Pathenol machen die Haut richtig geschmeidig. Wenn du Probleme mit Entzündungen und Ekzemen hast, so wirkt der geruchsneutrale Schaum aus alten Heilpflanzen hier auch entgegen. Meine Füße danken es mir, nach morgens und abends in Benutzung sind meine Füße sehr viel gepflegter. *
1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.
2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.