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Euphorbium comp. Nasentropfen SN 20ml N1

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Kategorie: homöopathie/ Erkältung & Immunsystem
PZN#: 01230044
Darreichungsform: Nasendosierspray
Hersteller: Biolog. Heilmittel Heel GmbH
Kategorie: homöopathie/ Erkältung & Immunsystem
PZN#: 01230044
Darreichungsform: Nasendosierspray
Hersteller: Biolog. Heilmittel Heel GmbH
PZN
01230044

Verfügbar
Menge:
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


10 g (= 10 ml) enthalten:
Euphorbium Dil. D4 0,1 g
Pulsatilla pratensis Dil. D2 0,1 g
Luffa operculata Dil. D2 0,1 g
Hydrargyrum biiodatum Dil. D8 0,1 g
Hepar sulfuris Dil. D10 0,1 g
Argentum nitricum Dil. D10 0,1 g

Sonstige Bestandteile:
siehe 6.1.

3. Darreichungsform


Nasentropfen zum Sprühen

4. Klinische Angaben



4.1 Anwendungsgebiete


Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Schnupfen, Begleittherapie bei Nasennebenhöhlenentzündungen.

4.2 Dosierung,Art und Dauer der Anwendung


Soweit nicht anders verordnet: Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 3- bis 5-mal täglich 1 – 2 Sprühstöße in jedes Nasenloch sprühen.
Kinder ab 6 bis unter 12 Jahren: 3-mal täglich 1 – 2 Sprühstöße in jedes Nasenloch sprühen.
Kinder ab 2 bis unter 6 Jahren: 3-mal täglich 1 Sprühstoß in jedes Nasenloch sprühen.

1. Verschlußkappe entfernen.


2. Vor der ersten Anwendung mehrmals pumpen, bis Sprühnebel austritt.


3. Die Sprühöffnung in das Nasenloch einführen und pumpen. Nach Anwendung Schutzkappe wieder aufsetzen.


Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.

4.3 Gegenanzeigen


Euphorbium comp. Nasentropfen SN darf nicht angewendet werden bei Allergie gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels. Nicht anwenden bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Bei Gesichtsschwellungen, Fieber, starken Kopfschmerzen, sowie bei anhaltenden unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt konsultiert werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.

4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Es sollte ein Arzt oder Apotheker informiert werden, wenn andere Arzneimittel angewendet werden, kürzlich andere Arzneimittel angewendet wurden oder beabsichtigt wird, andere Arzneimittel anzuwenden.

4.6 Schwangerschaft und Stillzeit


In Schwangerschaft und Stillzeit soll vor Anwendung ein Arzt konsultiert werden.

4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen sind bisher nicht bekannt geworden.

4.8 Nebenwirkungen


Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeiten zugrunde gelegt:

Sehrhäufig (≥ 1/10)
Häufig(≥ 1/100 – < 1/10)
Gelegentlich(≥ 1/1000 – < 1/100)
Selten(≥ 1/10.000 – < 1/1000)
Sehr selten(< 1/10.000)
Nicht bekannt(Häufigkeit auf Grundlage
der verfügbaren Daten
nicht abschätzbar)

Nach Anwendung von Euphorbium comp. Nasentropfen SN kann Speichelfluss auftreten. Das Mittel ist dann abzusetzen.
Gelegentlich können allergische Reaktionen auftreten. In diesem Fall ist das Arzneimittel abzusetzen und ein Arzt zu konsultieren.

Hinweis: Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und ein Arzt konsultiert werden.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen.

4.9 Überdosierung


Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

5. Pharmakologische Eigenschaften


Entfällt.

Pharmakotherapeutische Gruppe:
ATC-Code: R01AH20

6. Pharmazeutische Angaben



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat, Natriummonohydrogenphosphat-Dihydrat, Natriumchlorid, gereinigtes Wasser.

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


30 Monate

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerbedingungen erforderlich.

Nach Anbruch 6 Wochen haltbar.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Glasflasche mit 20 ml Nasentropfen zum Sprühen

7. Inhaber der Zulassung


Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Straße 2-4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 501-00
E-Mail: info@heel.de

8. Zulassungsnummer(n)


6046249.00.00

9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung


28.07.2006

10. Stand der Information


März 2024

11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig


5. Pharmakologische Eigenschaften


Entfällt.

Pharmakotherapeutische Gruppe:
ATC-Code: R01AH20

6. Pharmazeutische Angaben



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat, Natriummonohydrogenphosphat-Dihydrat, Natriumchlorid, gereinigtes Wasser.

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


30 Monate

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerbedingungen erforderlich.

Nach Anbruch 6 Wochen haltbar.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Glasflasche mit 20 ml Nasentropfen zum Sprühen

7. Inhaber der Zulassung


Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Straße 2-4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 501-00
E-Mail: info@heel.de

8. Zulassungsnummer(n)


6046249.00.00

9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung


28.07.2006

10. Stand der Information


März 2024

11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.