• Nicht Apothekenpflichtig
    • Apothekenpflichtig
Rating:
100%

5

(2)

Abbildung ähnlich

Infludoron® Streukügelchen 10g N1

Auf Lager
  • AVP/UVP1
  • Ihr Preis AVP/UVP1
  • Ersparnis2
  • 10 g
    10,50 €
    10,50 €
    10,50 €
    10,50 €
Kategorie: homöopathie/ Erkältung & Immunsystem
PZN#: 09647424
Darreichungsform: Globuli
Hersteller: Weleda AG
Kategorie: homöopathie/ Erkältung & Immunsystem
PZN#: 09647424
Darreichungsform: Globuli
Hersteller: Weleda AG
PZN
09647424

Verfügbar
Menge:
Rating:
100%

By , on 09.05.2017

Das ist eine gute Mischung, die wir sofort bei beginnenden Infekten einnehmen. *


Rating:
100%

By , on 23.02.2020

Ich nehme sie schon jahrelang für die ganze Familie her und bin immer wieder begeistert *

Rezept einlösen
x

Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.