• Nicht Apothekenpflichtig
    • Apothekenpflichtig
Rating:
100%

5

(1)

Abbildung ähnlich

ISOPROPYLALKOHOL 70% HETTERICH 200 ml

Auf Lager
  • AVP/UVP1
  • Ihr Preis AVP/UVP1
  • Ersparnis2
  • 200 ml
    6,80 €
    6,80 €
    6,80 €
    6,80 €
Kategorie:
PZN#: 04769714
Darreichungsform: Loesung
Hersteller: Teofarma S.R.I. Fabio Ferrara
Kategorie:
PZN#: 04769714
Darreichungsform: Loesung
Hersteller: Teofarma S.R.I. Fabio Ferrara
PZN
04769714

Verfügbar
Menge:
Rating:
100%

By , on 31.10.2016

Ich benutze Hetterich Alkohol um einen natürlichen Reiniger herzustellen. Dazu nehme ich folgendes: Starkes Hygiene-Spray für den Haushalt - 100 ml Hetticher-Alkohol (aus der Apotheke) - 10 Tropfen Thymian-Öl ? CT Thymol - 5 Tropfen äth. Teebaumöl *

Rezept einlösen
x

Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.