Ich hatte nach Kaliumpermanganat in Pulverform gesucht, das war nicht zu bekommen. So habe ich es mit dieser flüssigen Variante versucht. Das hat ebenso geklappt. Ca. 80 Tropfen ins Badewasser (zusätzlich mit Balneum Hermal F) und die entzündlichen Stellen sind super abgeheilt. Somit kann ich es empfehlen und würde es jederzeit wieder kaufen. *
Ich war davolno preporaty. Früher verwendete ich die trockenen Körner, aber immer wieder Probleme hatte, als Lösung gemacht. Jetzt müssen Sie nicht über die Dosierung kümmern. Bequeme Verpackung im Einsatz. *
Ich habe mir das Produkt gekauft wegen einer Blasenentzündung. Wirkt sofort. Früher hat es das Pulver gegeben, jetzt bin ich froh, diese Lösung gefunden zu haben. Ein Sitzbad ist echt hilfreich, es wirkt antibakteriell. Ich habe auch gleich mehr bestellt und weitergegeben. *
1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.
2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.