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Kohle Hevert 20 Tbl.

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Kategorie: Magen & Darm
PZN#: 04490231
Darreichungsform: Tabletten
Hersteller: Hevert-Arz- neimittel GmbH & Co. KG
Kategorie: Magen & Darm
PZN#: 04490231
Darreichungsform: Tabletten
Hersteller: Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG
PZN
04490231

Verfügbar
Menge:
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


Arzneilich wirksame Bestandteile:
1 Tablette enthält 250 mg medizinische Kohle

Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1

3. Darreichungsform


Tabletten

4. Klinische Angaben



4.1 Anwendungsgebiete


Bei Durchfall sowie bei Vergiftungen durch Nahrungsmittel, Schwermetalle und Arzneimittel. Kohle Hevert Tabletten sind nicht anzuwenden bei Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel.

4.2. Dosierung, Art und Dauer der Anwendung


Durchfallerkrankungen
Je nach Schwere des Falles werden 3- bis 4-mal täglich 2 bis 4 Tabletten verabreicht.
Für Kinder wird die Hälfte dieser Dosierung empfohlen.

Kohle Hevert Tabletten sollten auf leeren Magen mit reichlich Flüssigkeit eingenommen werden. Die Tabletten unter Rühren in Wasser zerfallen lassen und einnehmen.

Vergiftungen
Bei Vergiftungen kann die Dosis ohne Bedenken bis auf 50 Tabletten, die in Flüssigkeit zu einem Brei verrührt sind, erhöht werden. In diesem Fall ist zusätzlich die Einnahme eines salinischen Abführmittels wie Natriumsulfat 30 bis 60 Minuten später zu empfehlen.

Art und Dauer der Anwendung
Kohle Hevert sollten bis zur Normalisierung des Stuhlgangs angewendet werden. Sollte die Behandlung nach ca. 3 Tagen erfolglos geblieben sein, müssen andere therapeutische bzw. diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden.

4.3 Gegenanzeigen


Kohle Hevert darf nicht eingenommen werden bei fieberhafter Diarrhoe.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass er bei Verdacht auf Vergiftung unverzüglich einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren soll.

Medizinische Kohle ist nicht wirksam bei Vergiftungen mit organischen und anorganischen Salzen sowie Lösungsmitteln, zum Beispiel Lithium, Thallium, Cyanid, Eisensalzen, Methanol, Ethanol und Ethylenglykol. Hier sind andere Maßnahmen zur Giftelimination (zum Beispiel Magenspülung) angezeigt.

Wichtige Gifte, bei denen medizinische Kohle wirkungslos ist und eine geeignete orale Therapie bekannt ist, sind nachfolgend aufgeführt:

 Spezifisches Antidot
Cyanid4-Dimethylamino-
phenol
Eisenverbin-
dungen
Deferoxamin
(Desferrioxamin)
LithiumCalciumpolystyrol-
sulfonat
MethanolEthanol
EthylenglykolEthanol

Bei vielen Vergiftungen ist zusätzlich zu medizinischer Kohle auch ein spezifisches Antidot zu verabreichen (zum Beispiel Acetylcystein bei Paracetamol-Vergiftung).

4.5 Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und sonstige Wechselwirkungen


Kohle Hevert Tabletten sollen nicht unmittelbar mit anderen Arzneimitteln eingenommen werden, da deren Wirksamkeit vermindert werden kann.

4.6 Schwangerschaft und Stillzeit


Es liegen keine Einschränkungen bei der Einnahme in Schwangerschaft und Stillzeit vor.

4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

4.8 Nebenwirkungen


Bei der Einnahme von Kohle Hevert Tabletten gegen Durchfall sind in den empfohlenen Dosierungen keine Nebenwirkungen bekannt.

Nach sehr hohen Dosen, wie sie bei Vergiftungen eingenommen werden, kann es in Einzelfällen zu Verstopfung und zum Darmverschluss (mechanischem Ileus) kommen, dem durch Gabe salinischer Abführmittel (zum Beispiel Natriumsulfat) vorgebeugt werden kann.

Da medizinische Kohle unverändert wieder ausgeschieden wird, kommt es nach der Einnahme von Kohle Hevert zu einer Schwarzfärbung des Stuhls.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.

Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, 53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen.

4.9 Überdosierung


Es ist unwahrscheinlich, dass eine Überdosierung zu Symptomen führt, die eine Behandlung erforderlich machen. Sollten Symptome von Überdosierung, z. B. Verstopfung oder Darmverschluss (mechanischer Ileus), auftreten, kann ein salines Abführmittel verabreicht werden, um die Ausscheidung von Kohle Hevert zu verbessern.

5. Pharmakologische Eigenschaften



5.1. Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe:
Medizinische Kohle / Adsorbens
ATC Code: A07BA01

Medizinische Kohle adsorbiert in Flüssigkeiten und Gasen gelöste Teilchen sowie Bakterien, Bakterientoxine und andere Giftstoffe. Dies beruht auf dem porösen, hochaktiven Kohlenstoffgerüst, dessen große Oberfläche eine große Bindungskapazität ermöglicht.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Medizinische Kohle adsorbiert Giftstoffe etc. in kürzester Zeit, bis sich ein Gleichgewicht zwischen Adsorption und Desorption eingestellt hat. Medizinische Kohle verbleibt nach oraler Gabe im Darm, verhält sich inert und wird nicht resorbiert. Die an die Kohle gebundenen schädlichen Stoffe werden mit dem Stuhl ausgeschieden.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Mutagenes und tumorerzeugendes Potenzial
Nicht bekannt.

Reproduktionstoxikologie
Nicht bekannt.

6. Pharmazeutische Angaben



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Eisenoxid schwarz, gereinigtes Wasser, Magnesiumstearat, Maltodextrin, niedrig substituierte Hydroxypropylcellulose, Povidon K25.

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3. Dauer der Haltbarkeit


3 Jahre.

Dieses Arzneimittel soll nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr angewendet werden.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25 °C lagern.

Vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahren.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Blister aus Aluminiumfolie und PVC/PVdC-Folie.

Originalpackungen zu 20 Tabletten
50 Tabletten
100 Tabletten
300 Tabletten

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung


Keine besonderen Anforderungen.

7. Inhaber der Zulassung


Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG
In der Weiherwiese 1
55569 Nussbaum / DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6751 910-0
Telefax: +49 6751 910-150
www.hevert.de

8. Zulassungsnummer


Zul.-Nr. 3199.99.99

9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung


Nicht zutreffend.

10. Stand der Information


August 2023

11. Verkaufsabgrenzung


Frei verkäuflich


5. Pharmakologische Eigenschaften



5.1. Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe:
Medizinische Kohle / Adsorbens
ATC Code: A07BA01

Medizinische Kohle adsorbiert in Flüssigkeiten und Gasen gelöste Teilchen sowie Bakterien, Bakterientoxine und andere Giftstoffe. Dies beruht auf dem porösen, hochaktiven Kohlenstoffgerüst, dessen große Oberfläche eine große Bindungskapazität ermöglicht.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Medizinische Kohle adsorbiert Giftstoffe etc. in kürzester Zeit, bis sich ein Gleichgewicht zwischen Adsorption und Desorption eingestellt hat. Medizinische Kohle verbleibt nach oraler Gabe im Darm, verhält sich inert und wird nicht resorbiert. Die an die Kohle gebundenen schädlichen Stoffe werden mit dem Stuhl ausgeschieden.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Mutagenes und tumorerzeugendes Potenzial
Nicht bekannt.

Reproduktionstoxikologie
Nicht bekannt.

6. Pharmazeutische Angaben



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Eisenoxid schwarz, gereinigtes Wasser, Magnesiumstearat, Maltodextrin, niedrig substituierte Hydroxypropylcellulose, Povidon K25.

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3. Dauer der Haltbarkeit


3 Jahre.

Dieses Arzneimittel soll nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr angewendet werden.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25 °C lagern.

Vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahren.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Blister aus Aluminiumfolie und PVC/PVdC-Folie.

Originalpackungen zu 20 Tabletten
50 Tabletten
100 Tabletten
300 Tabletten

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung


Keine besonderen Anforderungen.

7. Inhaber der Zulassung


Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG
In der Weiherwiese 1
55569 Nussbaum / DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6751 910-0
Telefax: +49 6751 910-150
www.hevert.de

8. Zulassungsnummer


Zul.-Nr. 3199.99.99

9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung


Nicht zutreffend.

10. Stand der Information


August 2023

11. Verkaufsabgrenzung


Frei verkäuflich

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.