5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Pflanzliche Antidepressiva,
ATC-Code: N06AX25.
Für Gesamtextrakte als auch für Bestandteile aus Johanniskraut (Naphthodianthrone (Hypericine), Phloroglucinole (Hyperforine) und Flavonoide) wurde eine Reihe von Mechanismen experimentell belegt, die als Erklärung der antidepressiven Wirkung herangezogen werden können. Für einige dieser Bestandteile konnte auch nachgewiesen werden, dass sie die Blut-Hirn-Schranke überwinden und somit direkt zentral wirken können. Es ist davon auszugehen, dass die Wirkung auf dem Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten beruht und der Gesamt-Extrakt als der eigentliche Wirkstoff anzusehen ist.
Durch in vitro-Untersuchungen wurden für Johanniskraut-Extrakte u. a. die Hemmung der synaptosomalen Serotonin-, Noradrenalin- und Dopamin-Wiederaufnahme sowie adaptive Veränderungen auf Rezeptorebene (wie z. B. Downregulation der subsynaptischen ß-adrenergen Rezeptoren) belegt.
In vivo wurde in verschiedenen Tiermodellen, die für die Untersuchung antidepressiver Wirkung einer Substanz eingesetzt werden (z. B. forced swimming- oder Porsolt-Test, learned helplessness-Modelle), eine den synthetischen Antidepressiva vergleichbare Verhaltensänderung beobachtet.
Darüber hinaus konnten in einem Tiermodell für chronischen Stress neurohormonale und neuroimmunologische Effekte gezeigt werden. Die Untersuchungen belegen u. a., dass die Applikation von Hypericum-Extrakten die sogenannte HPA-Achse (Hypothalamic-pituitary-adrenocortical axis), die auch in der Depression eine entscheidende Rolle spielt, positiv beeinflusst, indem u. a. die Ausschüttung von ACTH (Adrenocorticotropes Hormon) und Corticosteroiden reduziert wird.
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Mit dem in Laif 900 enthaltenen Johanniskrautextrakt STW3-VI wurden pharmakokinetische Untersuchungen an gesunden Probanden hinsichtlich der Inhaltsstoffe Hypericin, Pseudohypericin and Hyperforin durchgeführt.
Hypericin und Pseudohypericin: Nach oraler Verabreichung von STW3-VI (1 × 1 Filmtablette, 900 mg Trockenextrakt) wurde nach 7,9 ± 1,3 Stunden der maximale Plasmaspiegel (3,8 ± 1,4 ng / ml) an Hypericin gemessen. Nach 2,7 ± 0,7 Stunden wurde eine maximale Konzentration (10,2 ± 3,9 ng/ml) an Pseudohypericin erreicht. Die Halbwertszeit betrug bei Hypericin 18,7 ± 4,8 Stunden und bei Pseudohypericin 17,2 ± 8,4 Stunden.
Hyperforin: Nach oraler Verabreichung von STW3-VI (1 × 1 Filmtablette, 900 mg Trockenextrakt) wurde nach 4,5 ± 1,2 Stunden ein maximaler Plasmaspiegel (122 ± 45,5 ng/ml) erreicht. Die gemessene Halbwertszeit betrug 17,5 ± 4,5 Stunden. Bei täglicher Gabe von STW3-VI (1 × 1 Filmtablette, 900 mg Trockenextrakt) über 14 Tage wurde ein konstanter Plasmaspiegel (steady state) erreicht. Eine Akkumulation der Bestandteile im Organismus wurde nicht festgestellt.
Hyperforin und das Flavonoid Miquelianin können die Blut-Hirn-Schranke überwinden.
Hyperforin (ein Wirkstoff aus Hypericum) induziert Dosis-abhängig die Aktivität der metabolischen Enzyme CYP3A4, CYP2C9, CYP2C19 und P-Glykoprotein über die Aktivierung der Pregnan-X- Rezeptor (PXR)-Systeme. Daher kann die Eliminierung anderer Arzneistoffe, die über diese Wege metabolisiert werden, beschleunigt und so deren Plasmakonzentrationen herabgesetzt werden.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Die präklinischen Daten sind unvollständig. Aufgrund der langjährigen medizinischen Anwendung liegt eine genügend nachgewiesene Anwendungssicherheit beim Menschen vor. Studien zur akuten Toxizität und zur Toxizität bei wiederholter Verabreichung von alkoholischen Johanniskrautextrakten zeigten keine Anzeichen toxischer Wirkungen.
Die schwachen positiven Ergebnisse eines ethanolischen Auszugs im AMES-Test (Salmonella typhimurium TA 98 und TA 100 mit und ohne metabolische Aktivierung) konnten Quercetin zugeordnet werden und sind irrelevant für die menschliche Sicherheit. Auch in weiteren in-vitro und in-vivo Testsystemen konnten keine Anzeichen von Mutagenität festgestellt werden. Die Tests zur Reproduktionstoxizität alkoholischer Johanniskrautextrakte erbrachten keine eindeutigen Ergebnisse.
Untersuchungen an Tieren in Bezug auf Reproduktionstoxikologie und Karzinogenität liegen für den vorliegenden Wirkstoff nicht vor.
Nach Verabreichung von 1800 mg/Tag eines anderen Johanniskrautextrakts über einen Zeitraum von 15 Tagen erhöhte sich bei gesunden Probanden die Empfindlichkeit der Haut gegenüber der UVA-Strahlung und es verringerte sich die Dosis, die zur Pigmentierung führte. In der empfohlenen Dosierung wurden keine Zeichen von Phototoxizität beobachtet.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Croscarmellose-Natrium, hochdisperses Siliciumdioxid, Hyprolose (Substitutionsgrad: 3,4 – 4,1), Hypromellose, Macrogol 4000, Magnesiumstearat (Ph. Eur.) [pflanzlich], mikrokristalline Cellulose, mittelkettige Triglyceride, Riboflavin, Stearinsäure, Talkum, Titandioxid, vorverkleisterte Stärke (Mais). Laif® 900 enthält weniger als 0,1 Broteinheiten pro Filmtablette.
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht zutreffend.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
2 Jahre
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Nicht über 25 °C lagern.
In der Originalverpackung aufbewahren um den Inhalt vor Feuchtigkeit zu schützen.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Laminierte OPA-Alu-PVC/Alu Blisterpackungen.
Originalpackung mit 60 Filmtabletten N 2
Originalpackung mit 100 Filmtabletten N 3
Anstaltspackung mit 500 Filmtabletten
Gelbe, längliche Filmtablette
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung
Keine besonderen Anforderungen.
7. INHABER DER ZULASSUNG
Bayer Vital GmbH
Kaiser-Wilhelm-Allee 70
51373 Leverkusen
Deutschland
Telefon: (0214) 30 51 348
Telefax: (0214) 30 51 603
E-Mail-Adresse:
medical-information@bayer.com
8. ZULASSUNGSNUMMER
52912.00.00
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/ VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
Datum der Erteilung der Zulassung:
29. Dezember 2004
Datum der Verlängerung der Zulassung:
14. November 2019
10. STAND DER INFORMATION
09.2020
11. VERSCHREIBUNGSPFLICHT/APOTHEKENPFLICHT
Verschreibungspflichtig