In einem Artikel habe ich über Neradin gelesen.
Ich bin 65 Jahre alt und habe noch ca. 75 % meiner Manneskraft.
Nerdin wurde lt. Beipackzettel eingnommen. Nach ein paar Tagen habe ich bei Sexualakt vielleicht eine minnimale Verbesserung verspürt.
Ca. 7 Tage Später beim nächsten Akt zu wie nichts.
Erneut zwei Tage später habe ich schon eine spürbare Verbesserung
verspürt. Um dieses zu halten, sind vermtl. Unmengen einzunehmen?
Zu meiner Person: kein Alkohol, Nichtraucher und habe in meinem Leben noch keine Arzneimittel eingenommen, gelte daher als unverbraucht. Sex ist auch immer eine Kopfsache.
2015 wurde bei meiner eine Brust amputiert (Krébs). Durch Bestrahlungen und Medikamente leidet sie noch heute darn, obwohl als aussgeheilt gilt.
Unser Sexualleben ist nicht immer gleich. Es ist deutlich weniger geworden. *
1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.
2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.