• Nicht Apothekenpflichtig
    • Apothekenpflichtig
Rating:
100%

5

(1)

Abbildung ähnlich

Otitex® 10ml Ohrentropf.

Auf Lager
  • AVP/UVP1
  • Ihr Preis AVP/UVP1
  • Ersparnis2
  • 10 ml
    7,95 €
    7,95 €
    7,95 €
    7,95 €
Kategorie: Classical medicine
PZN#: 03712876
Darreichungsform: Ohrentropfen
Hersteller: Südmedica GmbH, Chem.-phar- mazeutisch Fabrik
Kategorie: Classical medicine
PZN#: 03712876
Darreichungsform: Ohrentropfen
Hersteller: Südmedica GmbH, Chem.-pharmazeutische Fabrik
PZN
03712876

Verfügbar
Menge:
Rating:
100%

By Z.Gazdic/Schweiz, on 12.12.2017

Diese Ohrentropfen kann ich empfehlen weil ich zum schlafen Oropax Stöpsel benütze und dadurch leichte Waxablagerungen im Hörgang entstehen. Durch OTITEX sind die weg und mein Gehör verbessert sich. *

Rezept einlösen
x

Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.