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Prostagutt® duo 160 mg /120 mg 60 Weichkapseln N1

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    33,95 €
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Kategorie:
PZN#: 16151735
Darreichungsform: Weichkapseln
Hersteller: Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
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PZN#: 16151735
Darreichungsform: Weichkapseln
Hersteller: Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
PZN
16151735

Verfügbar
Menge:

5. Pharmakologische Eigenschaften


Pflanzliches Arzneimittel bei Prostataerkrankungen.
Für die in Prostagutt duo 160 mg / 120 mg vorliegenden Extrakte aus Sabal (WS 1473) und Urtica (WS 1031) wurde in vitro nachgewiesen, dass sie zwei für den Androgen-Metabolismus in der Prostata wichtige Enzyme hemmen: Der Sabalextrakt wirkt inhibitorisch sowohl auf die 5α-Reduktase als auch auf die Aromatase, der Urticaextrakt hemmt die Aromatase. Die 5α-Reduktase katalysiert die Umwandlung des Testosterons in Dihydrotestosteron, die Aromatase die Metabolisierung des Testosterons in 17β-Östradiol. Sowohl dem Dihydrotestosteron als auch den Östrogenen wird eine maßgebliche Rolle bei der Pathogenese der benignen Prostatahyperplasie zugeschrieben.
Die Extraktkombination in Prostagutt duo 160 mg / 120 mg wirkte in tierexperimentellen Untersuchungen (Croton-Ohrödem-Modell bei der Maus) nach lokaler und oraler Applikation antiödematös-antiphlogistisch.

6. Pharmazeutische Angaben



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Gelatinepolysuccinat; Glycerol; Hartfett; Hochdisperses Siliciumdioxid; Hydriertes Sojaöl (Ph. Eur.); Patentblau V, Eisen(III)hydroxid-oxid × H2O, Eisen(II,III)-oxid.

6.2 Inkompatibilitäten


Entfällt

6.3 Dauer der Haltbarkeit


Das Verfallsdatum ist auf der Faltschachtel und dem Behältnis (Durchdrückpackung) aufgedruckt. Die Haltbarkeit von Prostagutt duo 160 mg / 120 mg beträgt 3 Jahre. Prostagutt duo 160 mg / 120 mg soll nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr angewendet werden.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 30 °C lagern!

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Das Behältnis (Durchdrückpackung) besteht aus PVC/PVDC- und Aluminiumfolie.

Unverkäufliches Muster mit 40 Weichkapseln
Originalpackung mit 60 Weichkapseln N 1
Originalpackung mit 120 Weichkapseln N 2
Originalpackung mit 200 Weichkapseln N 3

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung


Keine besonderen Anforderungen.

7. Inhaber der Zulassung


Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
Willmar-Schwabe-Straße 4
76227 Karlsruhe
Telefon: 0800 000 52 58
Telefax: 0800 100 95 49
Internet: www.schwabe.de

8. Zulassungsnummer


42488.00.00

9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung


01.12.2000 / 18.07.2008

10. Stand der Information


April 2023

11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.