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Diacard® 25ml

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    6,80 €
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Kategorie: homöopathie/ Herz, Kreislauf & Gefäße
PZN#: 07418406
Darreichungsform: Liquidum
Hersteller: Viatris Healthcare GmbH
Kategorie: homöopathie/ Herz, Kreislauf & Gefäße
PZN#: 07418406
Darreichungsform: Liquidum
Hersteller: Viatris Healthcare GmbH
PZN
07418406

Verfügbar
Menge:
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG


100 g Mischung (= 106 ml) enthalten die Wirkstoffe:
Valeriana Ø = D1 2,0 g
Aether sulfuricus Dil. D1 [HAB, V. 5a, mit Ethanol 93,9 % (m/m)] 2,5 g
Camphora Dil. D2 5,0 g
Cactus Dil. D2 10,0 g
Crataegus Dil. D2 25,0 g

3. DARREICHUNGSFORM


Mischung zum Einnehmen

4. KLINISCHE ANGABEN



4.1 Anwendungsgebiete


Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems.

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
Dazu gehören: Funktionelle Herzbeschwerden bei allgemeiner vegetativer Labilität.

Hinweis:
Bei Beklemmungsgefühl in der Herzgegend und Schmerzen, die in die Arme, den Oberbauch oder die Halsgegend ausstrahlen können, oder bei Atemnot wird der Patient in der Gebrauchsinformation aufgefordert, einen Arzt aufzusuchen.

4.2. Dosierung und Art der Anwendung


Dosierung
Soweit nicht anders verordnet:
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren nehmen bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6mal täglich, je 5 Tropfen ein.

Eine über 1 Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.

Bei chronischen Verlaufsformen 1 bis 3mal täglich je 5 Tropfen einnehmen.

Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.

Art der Anwendung
Diacard® wird am besten in 1 Esslöffel Wasser genommen.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Der Patient wird in der Gebrauchsinformation darauf aufmerksam gemacht, dass auch homöopathische Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden sollten.

4.3 Gegenanzeigen


Wegen unzureichender Erfahrungen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern unter 6 Jahren soll dieses Arzneimittel in diesen Altersgruppen nicht angewendet werden. In Schwangerschaft und Stillzeit soll dieses Arzneimittel nicht angewendet werden.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Diacard® enthält 50 Vol.-% Alkohol.

Bei Kindern sollte vor Anwendung des Arzneimittels eine differentialdiagnostische Abklärung der Symptomatik durch den Arzt erfolgen.

Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharose-Isomaltase-Mangel sollten Diacard® nicht einnehmen.

4.5 Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und sonstige Wechselwirkungen


Wechselwirkungen sind nicht bekannt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Falls der Patient sonstige Arzneimittel einnimmt, wird er in der Gebrauchsinformation aufgefordert, seinen Arzt hierzu zu befragen.

4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit


siehe unter Gegenanzeigen

4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

4.8 Nebenwirkungen


Bei Diacard® sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Hinweis:
Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall wird der Patient in der Gebrauchsinformation aufgefordert, das Arzneimittel abzusetzen und seinen Arzt zu befragen.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen.

4.9. Überdosierung


Entfällt.

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN



5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Klasse: Kardiovaskuläres System
ATC-Code: C01EH20

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Entfällt.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Entfällt.

Von den homöopathischen Bestandteilen sind keine Vergiftungserscheinungen zu erwarten.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Sucrose, Ethanol 94 % (m/m), Gereinigtes Wasser.
1 g Diacard (= 18 Tropfen) enthält 0,036 g Sucrose (entspr. 0,003 BE).

6.2 Inkompatibilitäten


Keine

6.3 Dauer der Haltbarkeit


5 Jahre

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Keine.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Klare, helle Mischung in Braunglas-Flaschen.

Originalpackungen mit 25 ml [N1], 50 ml [N1], 100 ml [N2] und 200 ml [N3] (2 x 100 ml) Mischung

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung


Keine

7. INHABER DER ZULASSUNG


Viatris Healthcare GmbH
Lütticher Straße 5
53842 Troisdorf

8. ZULASSUNGSNUMMER


25725.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


02.12.1996 / 28.05.2002

10. STAND DER INFORMATION


September 2022

11. VERKAUFSABGRENZUNG


Apothekenpflichtig


5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN



5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Klasse: Kardiovaskuläres System
ATC-Code: C01EH20

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Entfällt.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Entfällt.

Von den homöopathischen Bestandteilen sind keine Vergiftungserscheinungen zu erwarten.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Sucrose, Ethanol 94 % (m/m), Gereinigtes Wasser.
1 g Diacard (= 18 Tropfen) enthält 0,036 g Sucrose (entspr. 0,003 BE).

6.2 Inkompatibilitäten


Keine

6.3 Dauer der Haltbarkeit


5 Jahre

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Keine.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Klare, helle Mischung in Braunglas-Flaschen.

Originalpackungen mit 25 ml [N1], 50 ml [N1], 100 ml [N2] und 200 ml [N3] (2 x 100 ml) Mischung

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung


Keine

7. INHABER DER ZULASSUNG


Viatris Healthcare GmbH
Lütticher Straße 5
53842 Troisdorf

8. ZULASSUNGSNUMMER


25725.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


02.12.1996 / 28.05.2002

10. STAND DER INFORMATION


September 2022

11. VERKAUFSABGRENZUNG


Apothekenpflichtig

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.