• Nicht Apothekenpflichtig
    • Apothekenpflichtig
Rating:
100%

5

(2)

Abbildung ähnlich

DRACOPOR Wundverband steril 3,8x3,8cm hautfarben 10 St.

Auf Lager
  • AVP/UVP1
  • Ihr Preis AVP/UVP1
  • Ersparnis2
  • 10 st
    3,95 €
    3,95 €
    3,95 €
    3,95 €
Kategorie:
PZN#: 10713824
Darreichungsform: Pflaster
Hersteller: Dr. Ausbüttel & Co. GmbH DRACO-Verb- andstoffe
Kategorie:
PZN#: 10713824
Darreichungsform: Pflaster
Hersteller: Dr. Ausbüttel & Co. GmbH DRACO-Verbandstoffe
PZN
10713824

Verfügbar
Menge:
Rating:
100%

By Corina Grossmann, on 06.09.2018

SUPER !! Hab schon einige solcher Pflaster gehabt. Es funktioniert gut ! *


Rating:
100%

By , on 15.07.2019

Sehr zu Frieden würde immer wieder kaufen *

Rezept einlösen
x

Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.