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Eferox® 125 100 Tbl. N3

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Kategorie:
PZN#: 04315166
Darreichungsform: Tabletten
Hersteller: Aristo Pharma GmbH
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Darreichungsform: Tabletten
Hersteller: Aristo Pharma GmbH
PZN
04315166

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5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN



5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe: Schilddrüsenhormone, ATC-Code: H03AA01.

Das in Eferox enthaltene synthetische Levothyroxin-Natrium ist in seiner Wirkung mit dem von der Schilddrüse vorwiegend gebildeten natürlich vorkommenden Schilddrüsenhormon identisch. Der Körper kann nicht zwischen endogen gebildetem und exogenem Levothyroxin-Natrium unterscheiden.
Nach partieller Umwandlung zu Liothyronin (T3), besonders in Leber und Niere, und Übertritt in die Körperzellen werden durch Aktivierung der T3-Rezeptoren die charakteristischen Schilddrüsenhormonwirkungen auf Entwicklung, Wachstum und Stoffwechsel beobachtet.
Die Substitution von Schilddrüsenhormon führt zu einer Normalisierung der Stoffwechselvorgänge. So wird z. B. ein durch die Hypothyreose bedingter Cholesterinanstieg durch die Gabe von Levothyroxin-Natrium signifikant reduziert.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften



Resorption
Oral appliziertes Levothyroxin-Natrium wird in deutlicher Abhängigkeit von der Art der galenischen Zubereitung bis zu maximal 80 % bei Nüchterneinnahme vorwiegend aus dem oberen Dünndarm resorbiert. Wird das Präparat zu einer Mahlzeit gegeben, so ist die Resorption deutlich vermindert.
Maximale Plasmaspiegel werden ca. 2 bis 3 Stunden nach der Einnahme erreicht.
Der Wirkungseintritt erfolgt bei Beginn einer oralen Therapie nach 3 bis 5 Tagen.

Verteilung
Das Verteilungsvolumen errechnet sich auf ca. 10 bis 12 l. Levothyroxin-Natrium ist zu ca. 99,97 % an spezifische Transportproteine gebunden. Diese Protein-Hormon-Bindung ist nicht kovalent, so dass ein ständiger und sehr schneller Austausch zwischen freiem und gebundenem Hormon stattfindet.

Biotransformation/Elimination
Die metabolische Clearance für Levothyroxin-Natrium liegt bei ca. 1,2 l Plasma/Tag. Der Abbau erfolgt hauptsächlich in Leber, Niere, Gehirn und Muskel. Die Metaboliten werden mit Urin und Faeces ausgeschieden.
Die Halbwertszeit von Levothyroxin-Natrium beträgt ca. 7 Tage; bei Hyperthyreose ist sie kürzer (3 bis 4 Tage) und bei Hypothyreose länger (ca. 9 bis 10 Tage).
Levothyroxin-Natrium passiert die Plazenta nur in geringen Mengen. Unter normal dosierter Therapie werden nur geringe Mengen an Levothyroxin-Natrium in die Muttermilch sezerniert.
Wegen der hohen Proteinbindung ist Levothyroxin-Natrium weder der Hämodialyse noch der Hämoperfusion zugänglich.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Akute Toxizität
Die akute Toxizität von Levothyroxin-Natrium ist sehr gering.

Chronische Toxizität
Untersuchungen zur chronischen Toxizität wurden an verschiedenen Tierspezies (Ratte, Hund) durchgeführt. In hohen Dosen wurden Anzeichen einer Hepatopathie, erhöhtes Auftreten von spontanen Nephrosen sowie veränderten Organgewichten bei der Ratte gesehen. Beim Hund wurden keine wesentlichen Nebenwirkungen beobachtet.

Mutagenität
Erkenntnismaterial zum mutagenen Potenzial von Levothyroxin-Natrium liegt nicht vor. Es haben sich bisher keine Verdachtsmomente oder Anhaltspunkte für eine Schädigung der Nachkommenschaft durch Veränderungen des Genoms durch Schilddrüsenhormone ergeben.

Kanzerogenität
Langzeituntersuchungen am Tier auf ein tumorerzeugendes Potenzial von Levothyroxin-Natrium wurden nicht durchgeführt.

Reproduktionstoxizität
Schilddrüsenhormone passieren die Plazenta zu einem sehr kleinen Anteil.
Erkenntnismaterial über Schädigungen der männlichen oder weiblichen Fruchtbarkeit liegt nicht vor. Es existieren keinerlei Verdachtsmomente oder Anhaltspunkte.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Magnesiumstearat (Ph. Eur.) [pflanzlich]
mikrokristalline Cellulose
Carboxymethylstärke-Natrium (Typ A) (Ph. Eur.)
schweres Magnesiumoxid

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


Eferox 25 Mikrogramm
Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 15 Monate.

Eferox 50/75/100/125/150 Mikrogramm
Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 21 Monate.

Diese Arzneimittel sollen nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25 °C lagern.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


PVC/Aluminium-Blisterpackung

Packungen mit 50 Tabletten, 98 Tabletten (Kalenderpackung) und 100 Tabletten
Klinikpackung mit 250 Tabletten (1× 250 bzw. 5× 50 Tabletten)
Unverkäufliches Muster mit 50 Tabletten

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung


Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu beseitigen.

7. INHABER DER ZULASSUNG


Aristo Pharma GmbH
Wallenroder Straße 8–10
13435 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 71094-4200
Fax: +49 30 71094-4250

8. ZULASSUNGSNUMMER(N)


Eferox 25 Mikrogramm: 5189.00.00
Eferox 50 Mikrogramm: 5189.01.00
Eferox 75 Mikrogramm: 5189.04.00
Eferox 100 Mikrogramm: 5189.02.00
Eferox 125 Mikrogramm: 5189.05.00
Eferox 150 Mikrogramm: 5189.03.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


Eferox 25/50/100/150 Mikrogramm
Datum der Erteilung der Zulassung:
05. März 1985
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung:
05. Februar 2005

Eferox 75 Mikrogramm
Datum der Erteilung der Zulassung:
28. Oktober 1991
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung:
05. Februar 2005

Eferox 125 Mikrogramm
Datum der Erteilung der Zulassung:
18. Oktober 1991
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung:
05. Februar 2005

10. STAND DER INFORMATION


01/2023

11. VERKAUFSABGRENZUNG


Verschreibungspflichtig

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.