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Glycowohl Urtinktur 50ml N1

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Kategorie:
PZN#: 13749314
Darreichungsform: Tropfen Zum Einnehmen
Hersteller: Heilpflanz- enwohl GmbH
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Darreichungsform: Tropfen Zum Einnehmen
Hersteller: Heilpflanzenwohl GmbH
PZN
13749314

Verfügbar
Menge:

5 PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN



Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel)

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel)

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Keine

6.2 Inkompatibilitäten


Bisher sind keine Inkompatibilitäten bekannt

6.3 Dauer der Haltbarkeit


3 Jahre

Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 6 Monate.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25 ° C aufbewahren.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Packung mit 50 ml Urtinktur zum Einnehmen
Packung mit 100 ml Urtinktur zum Einnehmen
Bündelpackung mit 200 ml (2 x 100 ml) Urtinktur zum Einnehmen

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise


Keine besonderen Anforderungen

7. INHABER DER ZULASSUNG


Harras Pharma Curarina Arzneimittel GmbH
Plinganserstr. 40
D-81369 München

Mitvertreiber:

Heilpflanzenwohl GmbH
Alt-Moabit 101 D
D-10559 Berlin
Tel.: +49 30 209 66 97 81
Fax: +49 30 209 66 97 89
Email: hpw@heilpflanzenwohl.com

8. ZULASSUNGSNUMMER


6837732.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


30.06.1997 / 07.12.2009

10. Stand der Information


Juni 2022

11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig

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80%

By , on 27.10.2018

nach 3-täglicher einnahme noch keinen erfolg. muß man eventuell längere zeit einplanen. *

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1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.