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Lefax® Enzym 50 Kautabletten

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    18,50 €
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Kategorie: Magen & Darm
PZN#: 14329985
Darreichungsform: Kautabletten
Hersteller: Bayer Vital GmbH Selbstmedi- kations-/C
Kategorie: Magen & Darm
PZN#: 14329985
Darreichungsform: Kautabletten
Hersteller: Bayer Vital GmbH Selbstmedikations-/Consumer-Care-Prod.
PZN
14329985

Derzeit nicht verfügbar
Menge:
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


1 Kautablette enthält:
41,2 mg Simeticon
50,0 mg Pankreas-Pulver vom Schwein
(Lipase mind. 42 Ph.Eur. E/mg,
Protease mind. 2 Ph.Eur. E/mg,
Amylase mind. 36 Ph.Eur. E/mg).

Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile, siehe Abschnitt 6.1.

3. Darreichungsform


Kautablette
Runde, bikonvexe, leicht beigefarbene Kautablette mit Ananas-Aroma

4. Klinische Angaben



4.1 Anwendungsgebiete


Traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel zur Unterstützung der Verdauungsfunktion.

4.2 Dosierung und Art der Anwendung


Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren
Die empfohlene Dosierung beträgt 1 – 2 Tabletten 3-mal täglich zu den Mahlzeiten.

Art der Anwendung
Lefax® Enzym wird am besten zu den Mahlzeiten eingenommen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Tabletten rasch zerkaut und zügig geschluckt werden, um sich im Magen leichter mit dem Speisebrei zu vermischen. Da in sehr seltenen Fällen bei empfindlichen Patienten die Wirkstoffe zu einer vorübergehenden Reizung der Mundschleimhaut führen können, empfiehlt sich in diesen Fällen, stets Flüssigkeit nachzutrinken. Die Anwendungsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt, beachten Sie jedoch die Angaben unter Punkt. 4.4.

4.3 Gegenanzeigen


Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile.

Des Weiteren soll Lefax® Enzym nicht angewendet werden bei akuter Pankreatitis und akutem Schub einer chronischen Pankreatitis während der floriden Erkrankungsphase.

In der Abklingphase während des diätetischen Aufbaus ist jedoch gelegentlich die Gabe bei Hinweisen auf noch oder weiterhin bestehende Pankreas-Insuffizienz sinnvoll.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, soll Lefax® Enzym bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.

Intestinale Obstruktionen sind bekannte Komplikationen bei Patienten mit Mukoviszidose. Bei Vorliegen einer ileusähnlichen Symptomatik sollte auch die Möglichkeit von Darmstrikturen in Betracht gezogen werden.

Beim Auftreten von Krankheitszeichen sollte ein Arzt/eine Ärztin aufgesucht werden.

Patienten mit der seltenen, hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Lefax® Enzym nicht einnehmen.

Lefax® Enzym kann schädlich für die Zähne sein.

4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


Keine bekannt.

4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit


Da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, soll Lefax® Enzym bei Schwangeren und in der Stillzeit nicht angewendet werden.

Klinische Daten zur Fertilität liegen nicht vor.

4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Lefax® Enzym hat keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

4.8 Nebenwirkungen


Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zu Grunde gelegt:

Sehr häufig:≥ 1/10
Häufig:≥ 1/100 bis < 1/10
Gelegentlich:≥ 1/1.000 bis < 1/100
Selten:≥ 1/10.000 bis
< 1/1.000
Sehr selten:< 1/10.000
Nicht bekannt:Häufigkeit aufgrund der
verfügbaren Datenlage
nicht abschätzbar

Sehr selten:
In sehr seltenen Fällen kann Lefax® Enzym bei empfindlichen Patienten zu einer vorübergehenden Reizung der Mundschleimhaut führen.

Einzelfälle:
In Einzelfällen sind für Pankreatin allergische Reaktionen vom Soforttyp oder allergische Reaktionen des Verdauungstraktes beobachtet worden. Bei Patienten mit Mukoviszidose ist in Einzelfällen nach Gabe hoher Dosen von Pankreatin die Bildung von Darmverschlüssen beschrieben worden.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen

4.9 Überdosierung


Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


Pharmakologische und toxikologische Untersuchungen zu Lefax® Enzym liegen nicht vor.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Saccharose, Glucose, Glycerolmonostearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer (1 : 1) (Ph. Eur.), Talkum, Macrogol 6000, Ananas-Aroma.

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


2 Jahre
Nach Anbruch des Behältnisses ist Lefax® Enzym 5 Monate haltbar.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25 °C lagern.
Das Behältnis fest verschlossen halten, um den Inhalt vor Feuchtigkeit zu schützen.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Weiße Plastikflaschen mit Schraubverschluss und 20 Kautabletten, 50 Kautabletten, 100 Kautabletten oder 200 Kautabletten (2 × 100 gebündelt).
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung


Keine besonderen Anforderungen.

7. Inhaber der Zulassung


Bayer Vital GmbH
51368 Leverkusen
Deutschland
Tel.: (0214) 30 51 348
E-Mail medical-information@bayer.com

8. Zulassungsnummer


6353307.00.00

9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung


13.03.2002

10. Stand der Information


09.2023

11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig


5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


Pharmakologische und toxikologische Untersuchungen zu Lefax® Enzym liegen nicht vor.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Saccharose, Glucose, Glycerolmonostearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer (1 : 1) (Ph. Eur.), Talkum, Macrogol 6000, Ananas-Aroma.

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


2 Jahre
Nach Anbruch des Behältnisses ist Lefax® Enzym 5 Monate haltbar.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 25 °C lagern.
Das Behältnis fest verschlossen halten, um den Inhalt vor Feuchtigkeit zu schützen.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Weiße Plastikflaschen mit Schraubverschluss und 20 Kautabletten, 50 Kautabletten, 100 Kautabletten oder 200 Kautabletten (2 × 100 gebündelt).
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung


Keine besonderen Anforderungen.

7. Inhaber der Zulassung


Bayer Vital GmbH
51368 Leverkusen
Deutschland
Tel.: (0214) 30 51 348
E-Mail medical-information@bayer.com

8. Zulassungsnummer


6353307.00.00

9. Datum der Erteilung der Zulassung/Verlängerung der Zulassung


13.03.2002

10. Stand der Information


09.2023

11. Verkaufsabgrenzung


Apothekenpflichtig

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.