Hallo,
ich bin aktiver Läufer und laufe schon seit viele Jahre und musste schon die eine oder andere Verletzung hinnehmen.
Heilerde2 hat mir weitaus mehr wie entsprechender anderer Produkte geholfen meine Ziele weiter voranzutreiben, aber nicht zuletzt die freude am Laufen bis heute zu verwirklichen.
Gerne bin ich bereit weiter Produkte dieser Art zu testen und dies natürlich auch zu beurteilen. *
Ich habe die Heilerde bei meinem Pferd angewendet, er hatte einen starken Sonnenbrand auf seiner Nase. Innerhalb von zwei Tagen war der Sonnenbrand weg, die Wunden brauchten 5 Tage zum abheilen. *
Eigentlich ein sehr gutes Produkt;
Nicht so voller Tenside wie andere Produkte zum Gesicht waschen, welche die Haut austrocknen lassen können. Es lässt sich gut wie ein Peeling anweden, welches mechanisch Hautschuppen ablöst. Ich lasse es dann als Maske beim Zähneputzen abends immer einweichen und spühle es danach ab. *
1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.
2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.