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Monapax Sirup 150 ml

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Kategorie: Classical medicine
PZN#: 15203513
Darreichungsform: Sirup
Hersteller: MCM Klosterfra- u Vertriebsg- esellschaf mbH
Kategorie: Classical medicine
PZN#: 15203513
Darreichungsform: Sirup
Hersteller: MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH
PZN
15203513

Verfügbar
Menge:
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG


Wirkstoffe:
100 g (entsprechend 76,45 ml) Mischung enthalten:
Drosera ∅ 0,02 g, Coccus cacti ∅ 0,04 g, Cuprum sulfuricum Dil. D4 2,0 g, Ipecacuanha Dil. D4 2,0 g

Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung:
Dieses Arzneimittel enthält 4,2 g Saccharose (Zucker) pro maximaler Einzeldosis von 5 ml.

Dieses Arzneimittel enthält 2,4 % (w/v) Alkohol.
Dies entspricht
- 48 mg Alkohol (Ethanol) pro maximaler Einzeldosis von 2 ml bei Säuglingen ab 7 Monate bis 12 Monate;
- 71 mg Alkohol (Ethanol) pro maximaler Einzeldosis von 3 ml bei Kleinkindern ab 1 Jahr bis unter 6 Jahre;
- 95 mg Alkohol (Ethanol) pro maximaler Einzeldosis von 4 ml bei Kindern ab 6 Jahre bis unter 12 Jahre;
- 119 mg Alkohol (Ethanol) pro maximaler Einzeldosis von 5 ml bei Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen.

Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM


Mischung zum Einnehmen

4. KLINISCHE ANGABEN



4.1 Anwendungsgebiete


Monapax Sirup ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen der Atemorgane. Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Entzündungen der Atemwege, besonders Keuch- und nächtlicher Krampfhusten.

In der Packungsbeilage wird darauf hingewiesen, dass bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot, bei anhaltendem Fieber oder eitrigem oder blutigem Auswurf ein Arzt aufgesucht werden soll. Bei Keuchhusten ist vom Arzt über die Notwendigkeit einer antibiotischen Behandlung zu entscheiden.

4.2 Dosierung und Art der Anwendung


Dosierung

Soweit nicht anders verordnet:

Akute Krankheitsverläufe:
Alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich entsprechend der unten aufgeführten Dosierungstabelle

Chronische Krankheitsverläufe:

1- bis 3-mal täglich entsprechend der unten aufgeführten Dosierungstabelle

Alter bzw.EinzeldosisTagesgesamtdosisTagesgesamtdosis
(Körpergewicht) akutchronisch
Säuglinge ab 7 Monate
bis unter 12 Monate
(ca. 8 – 10 kg)
1 - 2 ml1 – 12 ml1 – 6 ml
Kleinkinder ab 1 Jahr bis
unter 6 Jahre
(ca. 10 - 20 kg)
2 - 3 ml2 – 18 ml2 – 9 ml
Kinder ab 6 Jahre bis unter
12 Jahre
(ca. 20 – 44 kg)
3 – 4 ml3 – 24 ml3 – 12 ml
Jugendliche ab 12 Jahre und
Erwachsene
5 ml5 - 30 ml5 – 15 ml

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.

Art der Anwendung
Zur Abmessung der o.g. Mengen ist der Packung eine Dosierhilfe (Messbecher) beigefügt. Da die Wirkstoffe von Monapax Sirup besonders gut von der Mundschleimhaut aufgenommen werden, sollte die Flüssigkeit vor dem Herunterschlucken einige Zeit im Mund belassen werden. Sie wird unverdünnt eingenommen.

4.3 Gegenanzeigen


Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile.

Wegen des Alkoholgehaltes nicht bei Alkoholkranken.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern unter 7 Monaten liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 7 Monaten nicht angewendet werden.

Die Menge an Alkohol in 5 ml dieses Arzneimittels entspricht weniger als 4 ml Bier oder 2 ml Wein.

Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.

Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Monapax Sirup nicht einnehmen.
5 ml Monapax Sirup enthalten 4,2 g Saccharose (Zucker). Dies ist bei Patienten mit Diabetes mellitus zu berücksichtigen.

Der häufige und dauernde Gebrauch von Monapax Sirup kann schädlich für die Zähne sein (Karies).

4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Wirkung eines homöopatischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. In der Packungsbeilage wird darauf hingewiesen, dass bei zusätzlicher Einnahme anderer Medikamente ein Arzt zu befragen ist.

4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit


Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, soll Monapax Sirup nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


Monapax Sirup hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

4.8 Nebenwirkungen


Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
Sehr häufig (≥ 1/10)
Häufig (≥ 1/100 bis < 1/10)
Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100)
Selten (≥ 1/10.000 bis < 1/1.000)
Sehr selten (< 1/10.000)
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)

Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes:
Es können Überempfindlichkeitsreaktionen wie z. B. Hautausschläge (Exantheme) und Nesselsucht (Urticaria) auftreten. Die Häufigkeit ist nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar).

Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts:

Es kann zu Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen kommen. Die Häufigkeit ist nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar).

Hinweis:
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In der Packungsbeilage wird darauf hingewiesen, dass in diesem Fall das Arzneimittel abzusetzen ist und ein Arzt befragt werden soll. Bei auftretenden Nebenwirkungen soll ein Arzt oder Apotheker informiert werden.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de, anzuzeigen.

4.9 Überdosierung


Auch bei Überdosierung sind schädliche Effekte des toxikologisch relevanten Wirkstoffes Cuprum sulfuricum aufgrund der Verdünnungsstufe nicht zu erwarten. Bei starker Überdosierung können lediglich alkoholbedingte Symptome auftreten.
Zur Therapie sind entsprechende Maßnahmen wie bei einer Alkoholvergiftung zu treffen.

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


ATC-Code: V60A

Die toxikologischen Eigenschaften werden im Wesentlichen durch den Alkoholgehalt bestimmt.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Saccharose, gereinigtes Wasser

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


4 Jahre
Nach dem Öffnen der Flasche ist Monapax Sirup 4 Wochen haltbar.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Originalpackung mit 150 ml und 250 ml Mischung.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung



Keine besonderen Anforderungen.

7. INHABER DER ZULASSUNG


Cassella-med GmbH & Co. kg
Gereonsmühlengasse 1
D-50670 Köln
Tel.: 0800/1652-200
Fax: 0800/1652-700
E-Mail: dialog@cassella-med.eu

8. ZULASSUNGSNUMMER


51377.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


Datum der Erteilung der Zulassung: 19. Februar 2003
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung: 25. Juni 2008

10. STAND DER INFORMATION


Januar 2023

11. VERKAUFSABGRENZUNG


Apothekenpflichtig


5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN


ATC-Code: V60A

Die toxikologischen Eigenschaften werden im Wesentlichen durch den Alkoholgehalt bestimmt.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Saccharose, gereinigtes Wasser

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


4 Jahre
Nach dem Öffnen der Flasche ist Monapax Sirup 4 Wochen haltbar.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Originalpackung mit 150 ml und 250 ml Mischung.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung



Keine besonderen Anforderungen.

7. INHABER DER ZULASSUNG


Cassella-med GmbH & Co. kg
Gereonsmühlengasse 1
D-50670 Köln
Tel.: 0800/1652-200
Fax: 0800/1652-700
E-Mail: dialog@cassella-med.eu

8. ZULASSUNGSNUMMER


51377.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


Datum der Erteilung der Zulassung: 19. Februar 2003
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung: 25. Juni 2008

10. STAND DER INFORMATION


Januar 2023

11. VERKAUFSABGRENZUNG


Apothekenpflichtig

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.