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Moxonidin - 1 A Pharma® 0,2 mg 100 Filmtbl. N3

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Kategorie:
PZN#: 00228074
Darreichungsform: Filmtabletten
Hersteller: 1 A Pharma GmbH
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Darreichungsform: Filmtabletten
Hersteller: 1 A Pharma GmbH
PZN
00228074

Verfügbar
Menge:

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN



5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe: Antihypertensiva, zentralwirksame antiadrenerge Mittel; Imidazolinrezeptoragonisten

ATC-Code: C02A C05

In verschiedenen Tierversuchen hat sich Moxonidin als hochwirksames Antihypertensivum erwiesen. Die vorliegenden Daten aus experimentellen Studien verdeutlichen, dass der Angriffspunkt für die antihypertensive Wirkung von Moxonidin das zentrale Nervensystem (ZNS) ist. Es wurde nachgewiesen, dass Moxonidin im Hirnstamm selektiv an I1-Imidazolin-Rezeptoren bindet. Diese Imidazolin-Rezeptoren sind in der rostralen, ventrolateralen Medulla konzentriert – eine Region, die von entscheidender Bedeutung für die zentrale Kontrolle des peripheren sympathischen Nervensystems ist. Die Bindung von Moxonidin an den I1-Imidazolin-Rezeptor bewirkt eine Hemmung der Sympathikus-Aktivität (gezeigt an sympathischen Nervenendigungen des Herzens, der Eingeweide und der Nieren).

Moxonidin unterscheidet sich von anderen verfügbaren zentralwirksamen Antihypertensiva durch eine nur geringe Affinität zu zentralen Alpha-2-Adrenozeptoren im Vergleich zu den I1-Imidazolin-Rezeptoren; der Interaktion mit Alpha-2-Adrenozeptoren werden die am häufigsten vorkommenden Nebenwirkungen – wie Müdigkeit und Mundtrockenheit – zugeschrieben. Beim Menschen führt Moxonidin zu einer Reduktion des systemischen Gefäßwiderstandes und folglich zu einer Senkung des arteriellen Blutdrucks. Die Wirkungen von Moxonidin auf Mortalität und kardiovaskuläre Morbidität sind zur Zeit unbekannt.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

Resorption
Beim Menschen werden ca. 90 % einer oralen Dosis von Moxonidin resorbiert. Moxonidin unterliegt keinem First-Pass-Effekt und die Bioverfügbarkeit beträgt 88 %. Nahrungsaufnahme beeinflusst Moxonidin nicht.

Verteilung
Die Spitzenkonzentration von Moxonidin im Plasma wird nach oraler Gabe einer Filmtablette innerhalb von 30-180 Minuten erreicht.

Moxonidin wird nur zu etwa 7 % an Plasmaeiweiße gebunden (VDss = 1,8 ± 0,4 l/kg).

Biotransformation

Moxonidin wird zu 10-20 % vorwiegend zu 4,5-Dehydromoxonidin und, durch Öffnen des Imidazolringes, zu einem Guanidinderivat metabolisiert. Die blutdrucksenkende Wirkung von 4,5-Dehydromoxonidin beträgt nur 1/10, die des Guanidinderivats weniger als 1/100 derjenigen von Moxonidin.

Elimination
Moxonidin und seine Metaboliten werden annähernd vollständig renal eliminiert. Über 90 % einer Dosis werden innerhalb von 24 Stunden nach Anwendung über die Nieren ausgeschieden, nur ca. 1 % wird mit den Faeces ausgeschieden. Die kumulative Elimination von unverändertem Moxonidin über die Nieren beträgt ca. 50-75 %. Die mittlere Plasma-Eliminationshalbwertszeit beträgt 2,2-2,3 Stunden, die renale Halbwertszeit beträgt 2,6-2,8 Stunden.

Pharmakokinetik bei älteren Patienten

Die geringfügigen Unterschiede in den pharmakokinetischen Eigenschaften von Moxonidin bei gesunden älteren Patienten und jungen Erwachsenen haben sich bislang nicht als klinisch relevant erwiesen. Da Moxonidin keine Kumulationsneigung besitzt, ist eine Dosisanpassung nicht erforderlich, sofern die Nierenfunktion normal ist.

Pharmakokinetik bei Kindern

Es wurden bisher keine pharmakokinetischen Studien an Kindern durchgeführt.

Pharmakokinetik bei eingeschränkter Nierenfunktion
Bei Patienten mit mäßig eingeschränkter Nierenfunktion (GFR 30-60 ml/min) ist die AUC um 85 % erhöht, die Clearance ist um 52 % vermindert. Bei diesen Patienten sollte die blutdrucksenkende Wirkung von Moxonidin, insbesondere zu Beginn der Behandlung, engmaschig überwacht werden. Darüber hinaus sollte eine Einzeldosis von 0,2 mg und eine Tagesdosis von 0,4 mg nicht überschritten werden.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Basierend auf den konventionellen Studien zur Sicherheitspharmakologie, chronischer Toxizität, Reproduktionstoxizität, Genotoxizität und zum kanzerogenen Potential lassen die präklinischen Daten keine besonderen Gefahren für den Menschen erkennen.

Chronische orale Behandlung von Ratten (mit Dosierungen von 0,12-4 mg/kg) und Hunden (mit Dosierungen von 0,04-0,4 mg/kg) über 52 Wochen ergab nur in der höchsten Dosis von Moxonidin erhebliche Auswirkungen. Leichte Störungen des Elektrolyt-Gleichgewichts (Abnahme von Natrium im Blut, Anstieg von Kalium, Harnstoff und Kreatinin) wurden bei der hohen Dosis bei Ratten gefunden und Erbrechen und Salivation nur bei der hohen Dosis bei Hunden. Darüber hinaus war der geringfügige Anstieg des Lebergewichts offenkundig bei der hohen Dosis bei beiden Tierspezies.

Studien zur Reproduktionstoxizität zeigten keine Wirkung auf die Fertilität und kein teratogenes Potential. Embryofetale Toxizität wurde bei den Dosen gesehen, die mit der mütterlichen Toxizität in Verbindung gebracht waren.

Erhöhter Embryo-fetaler Verlust und verzögerte fetale Entwicklung konnten bei Ratten bei Dosen über 2 mg/kg/Tag und bei Kaninchen bei Dosen über 0,7 mg/kg/Tag gesehen werden. In einer Perinatal- und Postnatal-Studie bei Ratten war das Gewicht, die Entwicklung und die Lebensfähigkeit der Nachkommen bei Dosen über 1 mg/kg/Tag beeinträchtigt.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Tablettenkern
• Crospovidon
• Lactose-Monohydrat
• Magnesiumstearat (Ph.Eur.)
• Povidon K 25

Filmüberzug
• Hypromellose
• Macrogol 400
• Titandioxid (E 171)
• Eisen(III)-oxid (E 172)

6.2 Inkompatibilitäten


Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


2 Jahre

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Nicht über 30 °C lagern.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Die Filmtabletten sind in PVC/PVDC-Aluminiumblister verpackt, die in eine Faltschachtel eingelegt sind.

Packungen mit 30, 50, 60 und 100 Filmtabletten

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung


Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu entsorgen.

7. INHABER DER ZULASSUNGEN


1 A Pharma GmbH
Industriestraße 18
83607 Holzkirchen
Telefon: (08024) 908-3030
E-Mail: medwiss@1apharma.com

8. ZULASSUNGSNUMMERN


Moxonidin - 1 A Pharma 0,2 mg Filmtabletten
57297.00.00

Moxonidin - 1 A Pharma 0,3 mg Filmtabletten
57297.01.00

Moxonidin - 1 A Pharma 0,4 mg Filmtabletten
57297.02.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNGEN/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNGEN


Datum der Erteilung der Zulassungen: 29.08.2003
Datum der letzten Verlängerung der Zulassungen: 21.05.2008

10. STAND DER INFORMATION


Februar 2022

11. VERKAUFSABGRENZUNG


Verschreibungspflichtig

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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

2) Gilt nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern im Vergleich zum AVP, UVP (unverbindlichen Preisempfehlung) oder Originalpreis; AVP: Verkaufspreis gemäß ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers. Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.