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Moxonidin AL 0,3mg 100 Filmtbl. N3

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Kategorie:
PZN#: 01036112
Darreichungsform: Filmtabletten
Hersteller: ALIUD PHARMA® GmbH
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PZN#: 01036112
Darreichungsform: Filmtabletten
Hersteller: ALIUD PHARMA® GmbH
PZN
01036112

Verfügbar
Menge:

5. Pharmakologische Eigenschaften



5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Klassifizierung
Antihypertonika, zentralwirkende antiadrenerge Mittel
ATC-Code: C02AC05

In verschiedenen Tierversuchen hat sich Moxonidin als gut wirksames Antihypertensivum erwiesen. Die vorliegenden Daten aus experimentellen Studien zeigen, dass der Angriffspunkt für die Wirkung von Moxonidin das zentrale Nervensystem (ZNS) ist. Moxonidin bindet im Hirnstamm selektiv an I1-Imidazolin-Rezeptoren. Diese Imidazolin-Rezeptoren sind in der rostralen, ventrolateralen Medulla konzentriert – eine Region, die von entscheidender Bedeutung für die zentrale Kontrolle des peripheren sympathischen Nervensystems ist. Offensichtlich bewirkt die Bindung von Moxonidin an den I1-Imidazolin Rezeptor eine Hemmung der Sympathikus-Aktivität (gezeigt an sympathischen Nervenendigungen des Herzens, der Eingeweide und der Nieren).

Moxonidin unterscheidet sich von anderen zentralwirksamen Antihypertensiva durch eine nur geringe Affinität zu zentralen Alpha-2-Rezeptoren im Vergleich zu den I1-Imidazolin-Rezeptoren. Der Interaktion mit Alpha-2-Rezeptoren werden die am häufigsten vorkommenden Nebenwirkungen zentralwirksamer Antihypertensiva – wie Benommenheit und Mundtrockenheit – zugeschrieben. Der durchschnittliche systolische und diastolische Blutdruck wird sowohl in Ruhe als auch unter Belastung reduziert. Die Wirkungen von Moxonidin auf Mortalität und kardiovaskuläre Morbidität sind zurzeit unbekannt.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

Resorption
Moxonidin wird nach oraler Aufnahme rasch resorbiert. Bei Menschen werden ca. 90% einer oralen Dosis von Moxonidin resorbiert. Nahrungsaufnahme beeinflusst Moxonidin nicht. Moxonidin unterliegt keinem First-pass-Effekt und die Bioverfügbarkeit beträgt 88%.

Verteilung
Moxonidin wird nur zu etwa 7% an Plasmaeiweiße gebunden (VDSS = 1,8 ± 0,41/ kg). Die Spitzenkonzentration von Moxonidin im Plasma wird nach oraler Gabe einer Filmtablette innerhalb von 30-180 Minuten erreicht

Biotransformation
Moxonidin wird zu 10-20% vorwiegend zu 4,5-Dehydromoxonidin und, durch Öffnen des Imidazolrings, zu einem Guanidinderivat metabolisiert. Die blutdrucksenkende Wirkung von 4,5-Dehydromoxonidin beträgt nur 1/10, die des Guanidinderivats weniger als 1/100 derjenigen von Moxonidin.

Elimination
Moxonidin und seine Metaboliten werden annähernd vollständig renal eliminiert. Über 90% einer Dosis werden innerhalb von 24 Stunden nach Anwendung über die Nieren ausgeschieden, nur ca. 1 % wird mit den Faeces ausgeschieden. Die kumulative Elimination von unverändertem Moxonidin über die Nieren beträgt ca. 50-75%. Die mittlere Plasma-Eliminationshalbwertszeit beträgt 2,2-2,3 h, die renale Halbwertszeit beträgt 2,6-2,8 h.

Bei Patienten mit mäßig eingeschränkter Nierenfunktion (GFR 30-60 ml/min) nimmt die AUC um 85% zu, die Clearance ist um 52% vermindert. Bei diesen Patienten muss die Dosis so angepasst werden, dass die maximale Tagesdosis 0,4 mg und die Einzeldosis 0,2 mg nicht überschreitet.

Bei Patienten mit schwer eingeschränkter Nierenfunktion (GFR < 30ml) ist die Clearance um 68% vermindert und die Eliminationshalbwertzeit auf bis zu 7 Stunden verlängert. Bei diesen Patienten ist Moxonidin kontraindiziert (siehe Abschnitt 4.3).

Pharmakokinetik bei Kindern
Es wurden keine pharmakokinetischen Studien an Kindern durchgeführt.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit

Basierend auf den herkömmlichen Studien zur wiederholten Toxizität, Genotoxizität und zum karzinogenem Potenzial zeigten präklinische Daten keine besondere Gefährdung für den Menschen. Studien zur Reproduktionstoxizität zeigten keine Wirkung auf die Fertilität und kein teratogenes Potenzial. Embryotoxische Wirkungen konnten bei Ratten bei Dosen über 3 mg/kg KG/Tag und bei Kaninchen bei Dosen über 0,7 mg/ kg KG/Tag gesehen werden. In einer Perinatal- und Postnatal-Studie bei Ratten war sowohl die Entwicklung als auch die Lebensfähigkeit der Nachkommen bei Dosen über 1 mg/kg KG/Tag beeinträchtigt.

6. Pharmazeutische Angaben



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

Tablettenkern: Lactose-Monohydrat, Povidon K25, Crospovidon, Magnesiumstearat (Ph. Eur).
Filmhülle: Hypromellose, Macrogol 400, Eisen(III)-oxid (E 172), Titandioxid (E 171).

6.2 Inkompatibilitäten

Nicht zutreffend.

6.3 Dauer der Haltbarkeit

Moxonidin AL 0,2 mg Filmtabletten
Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 2 Jahre.

Moxonidin AL 0,3 mg Filmtabletten
Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 3 Jahre.

Moxonidin AL 0,4 mg Filmtabletten
Die Dauer der Haltbarkeit beträgt 3 Jahre.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Nicht über 30 °C lagern.

6.5 Art und Inhalt der Behältnisse

PVC/PVDC/Aluminium-Blisterpackungen

Moxonidin AL 0,2 mg Filmtabletten

OP mit 30 Filmtabletten
OP mit 50 Filmtabletten
OP mit 100 Filmtabletten

Moxonidin AL 0,3 mg Filmtabletten

OP mit 30 Filmtabletten
OP mit 50 Filmtabletten
OP mit 100 Filmtabletten

Moxonidin AL 0,4 mg Filmtabletten

OP mit 30 Filmtabletten
OP mit 50 Filmtabletten
OP mit 100 Filmtabletten

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Keine besonderen Anforderungen.

7. Inhaber der Zulassung

ALIUD PHARMA® GmbH
Gottlieb-Daimler-Str. 19
D-89150 Laichingen

Telefon: 07333 9651-0
Telefax: 07333 9651-6004
info@aliud.de

8. Zulassungsnummer

Moxonidin AL 0,2 mg Filmtabletten
57408.00.00

Moxonidin AL 0,3 mg Filmtabletten
57408.01.00

Moxonidin AL 0,4 mg Filmtabletten
57408.02.00

9. Datum der Erteilung der Zulassung/ Verlängerung der Zulassung

08. September 2003/15.September 2008

10. Stand der Information

Januar 2015

11. Verkaufsabgrenzung

Verschreibungspflichtig

Rezept einlösen
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Lassen Sie mich wissen, wenn Sie Fragen haben.

1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

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