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MYRRHINIL-INTEST® 100 überzogene Tabletten N3

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Kategorie:
PZN#: 02756251
Darreichungsform: Ueberzogene Tabletten
Hersteller: Repha GmbH
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Darreichungsform: Ueberzogene Tabletten
Hersteller: Repha GmbH
PZN
02756251

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5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN



5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


Pharmakotherapeutische Gruppe:
Antidiarrhoika und intestinale Antiphlogistika/ Antiinfektiva
ATC-Code: A07

Eine prospektive Kohortenstudie an 1062 Patienten im Alter von ≥ 12 Jahren mit akuter Durchfallsymptomatik unterschiedlicher Genese bestätigte die Sicherheit der Anwendung von Myrrhinil-Intest als traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur unterstützenden Behandlung bei Magen-Darm-Störungen mit unspezifischem Durchfall, begleitet von leichten Krämpfen und Blähungen.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


Es liegen keine Untersuchungen vor.

5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


Für die Wirkstoffe von MYRRHINIL-INTEST®, Myrrhe, Kaffeekohle und Trockenextrakt aus Kamillenblüten, konnten keine genotoxischen Eigenschaften nachgewiesen werden. Drei Extrakte unterschiedlicher Polarität zeigten im Ames-Test und im Maus-Lymphom-Test keine mutagenen Effekte. Auch in-vivo-Untersuchungen mit den Wirkstoffen von MYRRHINIL-INTEST® im Mikronukleus-Test ergaben keinen Hinweis auf ein mutagenes Potential. Es liegen keine Daten zur Kanzerogenität und Reproduktionstoxizität vor.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


Gelbes Wachs, Calciumcarbonat, Carnaubawachs, Cellulosepulver, Eisen(III)-oxid E172, Eisenoxide und -hydroxide E 172, sprühgetrockneter Glucose-Sirup, Kakaobutter, Macrogol 6000, Povidon K-90, Schellack (gebleicht, wachsfrei), hochdisperses Siliciumdioxid, Stearinsäure (Ph.Eur.) [pflanzlich], Sucrose, Talkum, Titandioxid E 171.

1 überzogene Tablette enthält 0,01 BE.

6.2 Inkompatibilitäten


Keine bekannt.

6.3 Dauer der Haltbarkeit


3 Jahre.

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


Originalpackung mit 50 überzogenen Tabletten N 2
Originalpackung mit 100 überzogenen Tabletten N 3
Originalpackung mit 200 überzogenen Tabletten
Originalpackung mit 500 überzogenen Tabletten

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung


Keine besonderen Anforderungen.

7. INHABER DER ZULASSUNG


Repha GmbH
Biologische Arzneimittel
Alt-Godshorn 87
30855 Langenhagen
Telefon: (05 11) 7 86 10-0
Telefax: (05 11) 7 86 10-99
E-Mail: info@repha.de
Internet: www.repha.de

8. REGISTRIERUNGSNUMMER


75443.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG


29. Juni 2018

10. STAND DER INFORMATION


August 2020

11. VERKAUFSABGRENZUNG


Apothekenpflichtig.

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By , on 10.10.2016

Habe Myrrhinil Intest wegen Magen-Darm-Beschwerden zur Entgiftung vom Heilpraktiker verschrieben bekommen. Dosierung besteht dreimal täglich 4 Tabletten vor den Mahlzeiten. Verträglichkeit war von Anfang an gut, es trat auch sofort eine Linderung verdauungsbedingter Beschwerden (Übelkeit, Völlegefühl, Blähungen) ein. Etwas schwierig finde ich die empfohkene halbe Stunde vor dem Essen nach der Einnahme der Tabletten einzuhalten. Morgens sollte man darauf achten, dass man zeitnah etwas ist oder die Tabletten garnicht auf nüchternen Magen nimmt, da es sonst zu Übelkeit kommen kannn. Außerdem ist die Darreichungsform unpraktikabel, da man eventuell den Wirkstoff auf weniger Tabletten hätte verteilen können und dann eben nur 3 x 2 Tabletten schlucken müsste. Aber ansonsten ein prima Produkt, erfüllt seinen Zweck und stellt damit eine gute Alternative zu chemisch hergestellten Äquivakenten dar. Hätte es bestimmt schon eher angewendet, wäre es mir bekannt gewesen. Auf jeden Fall weiter zu empfehlen! *

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1) AVP (Apothekenabgabepreis): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Originalpreis: bei Angabe des Originalpreises handelt es sich um den vorher gültigen Verkaufspreis des jeweiligen Händlers.

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